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Deutsches Richtergesetz (DRiG) (Auszug)
in der Neufassung vom 19. April 1972, BGBl. I S. 713, zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 9. Juni 2021, BGBl. I S. 1614, 1644 − Auszug −
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_d_0053
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