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Deutsches Richtergesetz (DRiG)

i. d. F. der Bekanntm. vom 19. April 1972 (BGBl. I 713), zuletzt geändert durch Art. 4 G zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts pp. 2021 (BGBl. I 2154, 2172) – Auszug –

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0122

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