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Bremisches Personalvertretungsgesetz (BremPersVG)
vom 5. März 1974 (Brem. GBl. S. 131) zuletzt geändert durch Art. 4 Gesetz zur Neufassung des Bremischen Richtergesetzes vom 28. Februar 2023 (Brem. GBl. S. 166, 202)
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_d_0804
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