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Bewerberscreening

Die Personaldatenerhebung ist das komplementäre Gegenstück zur Arbeitsplatzbeschreibung. Die Beschreibung der zu besetzenden Stelle definiert das Soll-Profil des Stelleninhabers. Um dieses mit dem Ist-Profil des Bewerbers abzugleichen, müssen dementsprechende Bewerberdaten erhoben werden. Wichtigste Informationsquelle ist dabei der Bewerber selbst (Hohenstatt/ Stamer/Hinrichs, NZA 2006 S. 1065, 1066). Es kommt aber auch – meist ergänzend – Informationsbeschaffung bei Dritten in Betracht, wie z.B. Anfragen bei früheren Arbeitgebern oder Auskunfteien. Ob und inwieweit Dritte von Haus aus frei sind bei ihrer Entscheidung, Anfragen zu beantworten, ist umstritten (unten Rn. 345ff.). Jedenfalls sind Dritte von Haus aus frei im Hinblick auf die Negativentscheidung, auf entsprechende Anfragen nicht zu reagieren.

Seiten 167 - 186

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/978-3-503-15811-9_6338

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