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Beteiligungsrechtliche Auswirkungen von Privatisierungen

Ausgehend vom Regierungswechsel 1982 wurden auch im Bereich der Bundesverwaltung umfangreiche Überlegungen angestellt, ob und welche Bereiche der Verwaltung einer echten oder zumindest formalen Privatisierung zugänglich seien. Ordnungspolitisch wurde diese Debatte geführt unter dem Schlagwort „schlanker Staat“ im Sinne einer Ausrichtung der staatlichen Tätigkeit auf (hoheitliche) Kernaufgaben sowie einer behaupteten höheren Effizienz und Flexibilität der Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge in privater Rechtsform. Hinzu kam als wichtiger finanzpolitischer Treibsatz das Bemühen, durch Privatisierungserlöse aus Börsengängen bislang staatlicher Einrichtungen die zunehmende Verschuldung des Bundes auf der Einnahmeseite zu begrenzen, um so auch schmerzhaftere Spardebatten über Einschränkungen auf der Ausgabenseite wenigstens auf Zeit verschieben zu können.

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_g_0001_a_an01

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