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Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW)
i. d. Neufassung des Art. 2 DRModG NRW vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310, 339, ber. S. 642), zuletzt geänd. d. Art. 3 des G vom 25. März 2021 (GV. NRW. S. 331)
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_03_g_0100
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