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Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
vom 31. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2623), zuletzt geänd. d. 6. ÄndVO der Berufskrankheiten-Verordnung vom 19. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 50) Auf Grund des § 9 Abs. 1 und 6 und des § 193 Abs. 8 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) verordnet die Bundesregierung
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_d_0806
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