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Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2022 nach § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024)

vom 10. Mai 2024 (BGBl. I Nr. 160, bcr. BGBl. I Nr. 165a)

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0160_001

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