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Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 1986 (GVBl. S. 349), zuletzt geändert durch Art. 130f Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz vom 5. August 2022 (GVBl. S 414, 485)
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_d_0802
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