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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das AGG ist Teil eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien, von denen drei – zumindest auch – das Arbeitsrecht tangieren (RL 2000/43/ EG v. 29. 6. 2000 – Antirassismusrichtlinie –; RL 2000/78/EG v. 27. 11. 2000 – Rahmenrichtlinie –; und RL 2002/73/EG v. 23. 9. 2002 – Genderrichtlinie – ausf. dazu Adomeit/Mohr Einführung Rn. 114ff.). Für die europäische Gesetzgebung ist typisch, dass sie sich in Form von Richtlinien an die Mitgliedstaaten richtet und die Umsetzung der nationalen Gesetzgebung überlässt. Das ist erforderlich und sachgerecht, weil die Rechtssysteme der Mitgliedstaaten höchst unterschiedlich strukturiert sind. Aufgabe des deutschen Gesetzgebers wäre es gewesen, das deutsche Recht in seiner Gesamtheit auf den Prüfstand zu nehmen und den europäischen Diskriminierungsschutz sauber und kontextbezogen in das nationale Recht einzuweben (Preis, NZA 2006 S. 1262, 1263).
Seiten 139 - 147
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/978-3-503-15811-9_6336
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