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§ 8 Urheberrechtliche Fragen im Bereich der Schulen

Unter Schulen werden nach einhelliger Auffassung die Schulen im Sinne der Schulgesetze der Länder verstanden. Erfasst sind also alle Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien, Abendschulen und Sonderschulen, Berufsschulen und berufsbildende Schulen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um öffentliche (staatliche oder kommunale) oder private Schulen handelt.

Seiten 173 - 187

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/978-3-503-14436-5_5104

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