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§ 1 Einleitung
Wenn man den Beamten etwas nicht zutraut, dann das Erschaffen urheberrechtlich geschützter Werke. Derartige Werke sind schöpferische Leistungen, die Kreativität voraussetzen. Als kreativ gelten die Beamten aber im Allgemeinen nicht. Wohlwollende Betrachter attestieren ihnen statisches, auf die Erhaltung bewährter Strukturen ausgerichtetes Verhalten, während die – oft genug unsachlichen – Kritiker den Beamten Unbeweglichkeit und Starrheit vorwerfen, die häufig mit Trägheit im Denken und im Handeln einhergehen. Eine erhebliche Mitschuld an diesem Negativ-Image der Beamten tragen zahlreiche Politiker, die glauben, sich mit Beamten-Schelte und mit immer neuen Vorschlägen zur Abschaffung oder doch mindestens zur grundlegenden Reform des Berufsbeamtentums hervortun zu können. Es ist durchaus erstaunlich, dass auch Politiker, deren intellektueller Zuschnitt nicht einmal als medioker bezeichnet werden kann, dann öffentliche Aufmerksamkeit geniessen, wenn sie auf Beamte einprügeln. Geradezu empörend ist es, wie die für ihr wenig kultiviertes Benehmen bekannte Bundesjustizministerin a. D. Däubler-Gmelin mit ihren Beamten umgesprungen ist. Nicht mehr zu überbieten ist allerdings der Berliner Finanzsenator Thilo Sarranzin, der laut „Die Welt“ v. 10. 9. 2007, S. 8 wörtlich von „bleichen, übel riechenden Beamten“ auf Berliner Behördenfluren schwadroniert hat. Eeiner derart menschenverachtenden Entgleisung – „Die Welt“ spricht verharmlosend von einem „Verbalunfall“ – hätte die sofortige Entlassung aus dem Ministeramt folgen müssen, aber vielleicht findet der Regierende Bügermeister von Berlin auch dies „gut so“.
Seiten 13 - 15
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/978-3-503-14436-5_5097
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