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§ 90 Personalakten

Mit der am 1. Januar 1993 in Kraft getretenen Neuregelung durch das Neunte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 11. Juni 1992 (BGBl. I S. 1030) wurde der Persönlichkeitsschutz des Beamten entsprechend der einschlägigen Rspr. des BVerfG verstärkt. Die Führung der Personalakte wurde inhaltlich und förmlich den Erfordernissen effektiver Personalverwaltung und Zielsetzung zeitbedingt und zeitgerecht ausgestaltet (s. dazu BTDrucks. 12/544 S. 1 f.; Wind/Schimana/Wichmann/Langer, Öffentliches Dienstrecht, 5. Aufl., Rn 254 und 362). 1. 2. 3. 4.

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_k_0090_a

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