• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 87a Übergang eines gesetzlichen Schadenersatzanspruches

§ 87 a enthält keine Anspruchsgrundlage. Die Vorschrift regelt vielmehr den Übergang der auf anderen Gesetzesvorschriften beruhenden Schadenersatzansprüche auf den Dienstherrn. Die gesetzlichen Schadenersatzansprüche des Beamten, Versorgungsberechtigten oder einer ihrer Angehörigen ergeben sich aus dem Zivilrecht (u. a. §§ 823 ff. BGB, §§ 7, 11 StVG). Die Rechtsnatur der Schadenersatzansprüche ändert sich – wie auch sonst bei gesetzlicher Zession – durch den Forderungsübergang auf den Dienstherrn nicht. Sie behalten ihren zivilrechtlichen Charakter. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Geschädigten und dem Dienstherrn wegen des Forderungsübergangs beruhen jedoch auf öffentlichem Recht (BVerwGE 47, 55 = Buchholz 232 § 87 a BBG Nr. 1 = NJW 1975, 22). Die Regelung des § 87 a gilt nach Maßgabe des § 46 DRiG*a für Richter (T § 46 Rz 13), nach § 30 Abs. 3 SG*b für Soldaten und nach § 11 Abs. 4 BMinG auch für Mitglieder der Bundesregierung entsprechend. zip und das Bereicherungsverbot. Dem Geschädigten soll nicht mehr als sein Schaden ersetzt werden. Daraus ergibt sich die Differenztheorie. Danach besteht der Schaden in dem Unterschied zwischen der Vermögenslage des Geschädigten, wie sie sich durch das schadenersatzauslösende Ereignis verändert hat und wie sie ohne dieses bestehen würde (Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., Vorb v § 249 Rn 2 ff., 8). Bei der Entstehung des BGB wurde die Frage eines Vorteilsausgleichs bei der Schadenberechnung der Rechtswissenschaft und der Praxis überlassen (Mot. II S. 19).

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_k_0087a

Ihr Zugang zur Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 27,12 *) PDF | 41 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!


Zur Infodienst-Anmeldung