• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 8 Rechtsformen des Richterdienstes

Die Vorschrift regelt die formale Gestaltung des Richterverhältnisses der Berufsrichter aller Gerichtszweige (§§ 1, 2). Sie bestimmt Art und Zahl der Statusformen, in denen Berufsrichter das Richteramt ausüben können (zur Bestellung ehrenamtlicher Richter vgl. T § 44).

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_t_0008_a

Ihr Zugang zur Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 10,91 *) PDF | 6 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!


Zur Infodienst-Anmeldung