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§ 79 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Die Vorschrift ersetzt § 75 Abs. 2 S. 1 a. F. (Abs. 1 Nr. 1 bis 3), § 75 Abs. 3 Nr. 5 und 13 a. F. (Abs. 1 Nr. 4, 5) sowie § 75 Abs. 2 S. 2 a. F. (Abs. 2). Amtliche Begründung dazu s. BT-Drs 19/ 26820, S. 122.

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_g_0079

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