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§ 7 Stufenzuordnung der Arbeiterinnen und Arbeiter
Bei der Überleitung aus dem Lohnsystem der Arbeiter-Manteltarifverträge in die TVöD-Entgelttabelle werden die Arbeiter im Regelfall sogleich zum 1. Oktober 2005 einer regulären Stufe ihrer Entgeltgruppe zugeordnet. Das ist hier eher möglich als bei den Angestellten, weil das bisherige Lohnsystem deutlich mehr Ähnlichkeiten mit dem neuen TVöD-Entgeltsystem aufweist als das bisherige BAT-Vergütungssystem (Stufenzuordnung nach Beschäftigungszeit, geringere Zahl von Stufen als nach BAT).
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_04_f_0007
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