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§ 58d Beratung und Untersuchung
In aller Regel haben die Interessenten an einem freiwilligen Wehrdienst nicht gedient. Deshalb bietet ihnen die Bundeswehr einen persönlichen Beratungsdienst an, der sie über die Tätigkeiten in den Streitkräften, die Verwendungsarten und über eine mögliche Verwendung informiert (Abs. 1). Die Beratung erfolgt durch die für diese Zwecke eingerichteten Karrierecenter der Bundeswehr, die sich an acht Schwerpunktorten in der Bundesrepublik befinden.
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_yk_0058d
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