Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 54 Verwaltungsrechtsweg
§ 54 BeamtStG enthält nicht nur eine Regelung zur Bestimmung des Rechtswegs, sondern auch Regelungen zum Vorverfahren bei beamtenrechtlichen Streitigkeiten (Abs. 2 bis 3) sowie zur aufschiebenden Wirkung von Klagen (Abs. 4).
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_h_0054
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte




Die Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangaben-Verordnung. Die als Nettopreise angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.