• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 4 Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

§ 4 regelt die besoldungsrechtlichen Folgen der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand. Die Versetzung von Beamten in den einstweiligen Ruhestand ist in §§ 54 58, § 136 Abs. 2 BBG normiert. Der praktisch wichtigste Anwendungsfall von § 4 ist die Versetzung eines politischen Beamten gem. § 54 BBG in den einstweiligen Ruhestand.

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_03_k_0004

Ihr Zugang zur Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 10,91 *) PDF | 9 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!


Zur Infodienst-Anmeldung