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§ 35 (Personalratssitzungen)

Die Vorschrift wurde ersetzt durch § 38 Abs. 2 S. 1 n. F. (S. 1 Hs. 1), im Übrigen durch § 38 Abs. 1 n. F.;
zum aktuellen Rechtsstand s. G § 38. Soweit im Text (oder in Rechtsprechung und Schrifttum) noch Fundstellen in K § 35 benannt werden, wird um Heranziehung der Erläuterungen zur Neufassung des Gesetzes gebeten;

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_k_0035

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