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§ 32 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
Auf den Ersten Teil der Wahlordnung, der die Wahl des Personalrats regelt und die grundlegenden Vorschriften des Wahlverfahrens enthlt, bauen die folgende Teile der Wahlordnung auf. Der Zweite Teil der Wahlordnung befasst sich mit der Wahl des Bezirkspersonalrats, fr die er in 32 die entsprechende Anwendung der 1 bis 30 anordnet, soweit er nicht selbst in den folgenden Vorschriften ( 3341) eine abweichende, den Besonderheiten dieser Wahl Rechnung tragende Regelung trifft. Die Vorschrift wurde unter Anpassung der Paragraphenzhlung inhaltlich unverndert bernommen aus 33 PersVWO 1955. Die Vorschrift ist seither nicht gendert worden.
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_h_0032
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