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§ 32 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates

Auf den Ersten Teil der Wahlordnung, der die Wahl des Personalrats regelt und die grundlegenden Vorschriften des Wahlverfahrens enth�lt, bauen die folgende Teile der Wahlordnung auf. Der Zweite Teil der Wahlordnung befasst sich mit der Wahl des Bezirkspersonalrats, f�r die er in � 32 die entsprechende Anwendung der �� 1 bis 30 anordnet, soweit er nicht selbst in den folgenden Vorschriften (�� 33�41) eine abweichende, den Besonderheiten dieser Wahl Rechnung tragende Regelung trifft. Die Vorschrift wurde unter Anpassung der Paragraphenz�hlung inhaltlich unver�ndert �bernommen aus � 33 PersVWO 1955. Die Vorschrift ist seither nicht ge�ndert worden.

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_h_0032

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