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§ 32 (Bildung des Vorstandes)

Die Vorschrift wurde ersetzt durch § 34 Abs. 1 n. F. (Abs. 1) sowie § 35 n. F. (Abs. 2, 3); zum aktuellen Rechtsstand s. G § 34, 35.

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_k_0032

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