• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 23 Bestellung des Wahlvorstands durch die Leiterin oder den Leiter der Dienststelle

Die vorliegende Vorschrift begründet eine antragsabhängige Pflicht der Dienststellenleitung zur Bestellung des Wahlvorstandes für den Fall, dass eine Personalversammlung nach § 22 nicht stattfindet oder die Personalversammlung keinen Wahlvorstand wählt.

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_g_0023

Ihr Zugang zur Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 10,91 *) PDF | 6 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!


Zur Infodienst-Anmeldung