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§ 23 Besondere Zahlungen
Unter „Besondere Zahlungen“ fassen TVöD/TV-L in § 23 in den Absätzen 1 bis 3 drei verschiedenartige Geldleistungen außerhalb des Tabellenentgelts zusammen: die laufenden monatlichen vermögenswirksamen Leistungen sowie die Einmalzahlungen Jubiläumsgeld und Sterbegeld. Der TV-L regelt darüber hinaus in Absatz 4 allgemein die Ansprüche auf Reise- und Umzugskostenerstattung sowie auf Trennungsgeld durch Verweisung auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen. Der TVöD enthält solche Regelungen im BT-V, modifiziert im BT-B und BT-K.
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_04_e_0023
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