• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 18 Verbot mehrfacher, Gebot einheitlicher Ahndung

Mit dem Verbot mehrfacher und dem Gebot einheitlicher Ahndung enthält die Vorschrift zwei wesentliche, jedoch in keinem Zusammenhang stehende Verfahrensregelungen. Art. 103 Abs. 3 GG verbietet die doppelte Bestrafung auf Grund der allgemeinen Strafgesetze und findet daher im Disziplinarrecht keine Anwendung (Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG; Stand: Februar 2003, Art. 103 Abs. 3 Rz 288). Vielmehr ist aus der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Idee der Gerechtigkeit als Verfassungssatz zu folgern, dass die mehrfache disziplinare Ahndung desselben Dienstvergehens unzulässig ist (BVerfG NZWehrr 1971, 19, 21). In Abs. 1 geht es nicht um das Verhältnis von Disziplinarmaßnahme zu strafgerichtlicher Strafe, welches seine gesetzliche Grundlage in § 16 hat. Abs. 2 verpflichtet Disziplinarvorgesetzten und Wehrdienstgericht, mehrere gleichzeitig entscheidungsreife (schuldhafte) Dienstpflichtverletzungen mit einer Disziplinarmaßnahme zu ahnden. Der Begriff des Dienstvergehens (§ 23 SG) wird dadurch nicht berührt. Vergleichbar der Bildung einer Strafe (Gesamtstrafe) bei mehreren Straftaten (§§ 53 ff. StGB) sind mehrere Dienstvergehen zusammenzufassen und mit einer Disziplinarmaßnahme zu würdigen. Allerdings ist im Gegensatz zum Strafrecht (§ 54 Abs. 1 S. 2 StGB) die angemessene Maßnahme nicht durch Erhöhung der verwirkten höchsten bzw. schwersten Disziplinarmaßnahme, sondern durch eine einheitliche Disziplinarmaßnahme für alle Dienstvergehen zu finden.

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_yt_0018

Ihr Zugang zur Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 10,91 *) PDF | 6 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!


Zur Infodienst-Anmeldung