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§ 142 Kostenfestsetzung
Die Vorschrift stellt fest, wer über die im gerichtlichen Disziplinarverfahren zu erstattenden Kosten zu entscheiden hat, und regelt das Rechtsmittelverfahren gegen diese Entscheidung.
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_yt_0142
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