Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 125 Ausschuss für Verschlusssachen und Verfahren
Die Vorschrift, die im PersVG 1955 kein Vorbild hat, soll die Beteiligung von Personalvertretungen in Angelegenheiten, die der Geheimhaltung unterliegen, ermöglichen (s. BT-Drs 7/176, S. 35). Zwar konnten unter der Geltung des früheren Rechts auch Verschlusssachen unter die damals beteiligungspflichtigen Angelegenheiten fallen. Die Beteiligung war nicht ausdrücklich ausgeschlossen, fand aber praktisch nicht statt.
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_g_0125
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
Die Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangaben-Verordnung. Die als Nettopreise angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.