• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 120 Vertrauensperson der lokal Beschäftigten

Die Vorschrift ersetzt § 91 Abs. 2 F. 1974/2009; Amtliche Begründung dazu s. BT-Drs 19/26820, S. 143. Das PersVG 1955 kannte keine dem § 120 vergleichbare Vorschrift, da es die damals als „Ortskräfte“ beschäftigten Personen nicht als gesonderte Gruppe definierte. Vielmehr sah § 97 PersVG 1955 für die Auslandsdienststellen die Wahl von Obmännern für die dort tätigen deutschen Staatsangehörigen nach Maßgabe besonderer Rechtsverordnungen der Ministerien vor (s. G § 118 Rz 3). Dies umfasste für die deutschen Mitarbeiter – in heutigen Kategorien – sowohl entsandtes Personal als auch Ortskräfte, während die nichtdeutschen Mitarbeiter damit völlig außerhalb des PersVG gestellt waren.

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_g_0120

Ihr Zugang zur Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 20,81 *) PDF | 28 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!


Zur Infodienst-Anmeldung