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§ 108 Entscheidung des Truppendienstgerichts

Mit Eingang der Anschuldigungsschrift beim Truppendienstgericht ist die Disziplinarsache rechthängig geworden. Das Gericht ist nunmehr zur die Instanz abschließenden Entscheidung verpflichtet. Die Vorschrift zählt die Entscheidungsmöglichkeiten auf und regelt, wann und wie das Gericht auf Einstellung des Verfahrens erkennen kann.

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_yt_0108

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