Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 104 Erlass ausführender Rechtsverordnungen
In § 104 wird die Bundesregierung ermächtigt, die zur Ausführung der §§ 97ff. notwendigen Vorschriften durch Rechtsverordnung zu erlassen. Von dieser Ermächtigung hat die Bundesregierung durch Erlass der „Verordnung über die Nebentätigkeit der Bundesbeamten, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (Bundesnebentätigkeitsverordnung – BNV)“ vom 22.4.1964 (BGBl. I S. 299) Gebrauch gemacht. Die BNV gilt derzeit in der Fassung vom 12.11.1987 (BGBl. I S. 2376).
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_l_0104
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
Die Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangaben-Verordnung. Die als Nettopreise angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.