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Autorenvorschriften
Sächsisches Besoldungsgesetz – SäBesG
Kennzahl: GKÖD III G 0130
Lieferung: 05/19
Dokumententyp: Gesetze
...31. Dezember 2018 geltenden Monatsbeträge. § 19a Nachzahlungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 30. Juni 2016 1 Im Zeitraum vom 1. Januar 2011... ...bis 30. Juni 2016 vorhandene Beamte und Richter erhalten Nachzahlungen für die Kalenderjahre 2011 bis 2015 und für die Monate Januar bis Juni 2016 in... ...Höhe eines Prozentsatzes nach Absatz 2 der ihnen im jeweiligen Kalenderjahr und in den Monaten Januar bis Juni 2016 zustehenden Dienstbezüge nach Absatz... ...das Kalenderjahr 2014 für das Kalenderjahr 2015 für die Monate Januar bis Juni 2016 Prozentsatz 2,53 Prozent 0,98 Prozent 2,16 Prozent 1,55 Prozent 1,28... ...84 Absatz 3 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes oder § 11 Absatz 1 oder Absatz 2 des Fachhochschule-Meißen-Gesetzes vom 22. Oktober 2016... ...üblicherweise prägenden Funktion heraushebt; diese kann rückwirkend zum 1. Januar 2016 erlassen werden. Darin kann bestimmt werden, dass die Stellenzulage bei...Alle Treffer im Inhalt anzeigen
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Autorenvorschriften
Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter – Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein – SHBesG
Kennzahl: GKÖD III G 0150
Lieferung: 04/19
Dokumententyp: Gesetze
.... S. 426, 427 ab Inkrafttreten dieses Gesetzes 1. Januar 2016 Art. 6 Abs. 1 auch auf Beamtinnen und Beamte und Richterinnen und Richter Anwendung... ...schriftlich bekanntzugeben. 10 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 in der ab 1. September 2016 geltenden Fassung ist auf Antrag der am 1. September 2016 vorhandenen... ...Entscheidung über die Gewährung der Ausgleichszulage bei Dienstherrnwechsel trifft die oberste Dienstbehörde. 5 Für die zum 1. September 2016 vorhandenen Fälle... ...sind die bis zum 31. August 2016 geltenden Bestimmungen weiter anzuwenden, sofern die danach geltenden Anspruchsvoraussetzungen weiter erfüllt sind. § 59...Alle Treffer im Inhalt anzeigen
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Autorenvorschriften
Besoldungsgesetz für das Land Brandenburg – Brandenburgisches Besoldungsgesetz – BbgBesG
Kennzahl: GK
Lieferung: 04/19
Dokumententyp: Gesetze
...Professoren und hauptamtlichen Hochschulleiter Festsetzung des Besoldungsdurchschnitts für das Jahr 2017 vom 18. Oktober 2016 ABl. S. 1430 wie folgt... ...und Gerichtsvollzieher im Land Brandenburg Brandenburgische Gerichtsvollziehervergütungsverordnung BbgGVVergV vom 29. Dezember 2016 GVBl. II Nr...Alle Treffer im Inhalt anzeigen
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