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eJournal-Artikel aus "Die Personalvertretung" Ausgabe 6/2014
Diskriminierung von schwerbehinderten Arbeitnehmern durch Verk
...Arbeitsverhältnis endet unbeschadet des § 9 Abs. 2 TV ATZ am 30. 6. 2016. § 2 X Die Altersteilzeit wird im Blockmodell geleistet Arbeitsphase vom 1. 7. 2006 bis 30. 6... .... 2011 Freistellungsphase vom 1. 7. 2011 bis 30. 6. 2016 …“ [3] Der von der Rechtsvorgängerin der Beklagten Bundesversicherungsanstalt für Angestellte... ...Altersteilzeitarbeitsverhältnis ende mit Ablauf des 30. 6. 2014. [5] Die Klägerin hat gemeint, das Altersteilzeitarbeitsverhältnis ende erst mit Ablauf des 30. 6. 2016. Die... ...wegen Alters beziehen kann, und damit nicht am 30. 6. 2014, sondern erst mit Ablauf des 30. 6. 2016. Die Tarifvorschrift ist jedenfalls insoweit unwirksam... ...und damit auch die Freistellungsphase nach der tariflichen Regelung nicht am 30. 6. 2014, sondern erst zum 30. 6. 2016 enden. Die mit einem zwei Jahre... ...Änderungsvertrag der Parteien vom 21. 9. 2005 vereinbarten Freistellungsphase vom 1. 7. 2011 bis zum 30. 6. 2016 ist die Beklagte gemäß § 5 Abs. 1 TV ATZ... ...der Parteien vom 21. 9. 2005 vereinbart, erst mit Ablauf des 30. 6. 2016 endet. … PersV 6 · 2014 235...Alle Treffer im Inhalt anzeigen
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