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Maßnahmebeispiele

Spätestens nach dem Ermittlungsverfahren muss der Dienstvorgesetzte im Bereich aller Disziplinargesetze eine Bewertung vornehmen, ob die Schwere eines Dienstvergehens eine Disziplinarklage erfordert oder ob seine Disziplinarbefugnis für eine Ahndung ausreicht (Verweis, Geldbuße). Entsprechende Überlegungen sind bei Probe-/Widerrufsbeamten anzustellen. Dabei steht für jedes Dienstvergehen zunächst jede Disziplinarmaßnahme zur Verfügung. Die folgenden Beispiele in der Praxis verhängter Maßnahmen sollen in der an dieser Stelle nur möglichen Kürze dem Benutzer wenigstens ansatzweise eine Orientierungshilfe geben. Es handelt sich zwar überwiegend um Entscheidungen, die noch nach altem Disziplinarrecht getroffen wurden, sie können aber dennoch zur Orientierung herangezogen werden. Da im Disziplinarrecht jeder Fall individuell nach den jeweiligen Gesamtumständen zu bewerten ist, ist vor einer schematischen Übernahme der Beispiele dringend zu warnen.

Seiten 61 - 64

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/978-3-503-14440-2_5490

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