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Kurzsynopse BPersVG alte Fassung – neue Fassung
• Wenn in der Spalte „Neue Gesetzesfassung“ eine Leerstelle vorhanden ist, dann bedeutet dies, dass es keine Nachfolgeregelung gibt.
• Wenn in der Spalte „Neue Gesetzesfassung“ mehr als ein Paragraf aufgeführt ist, so ist die bisherige Regelung gesetzessystematisch nunmehr „zerlegt“ und auf mehrere Vorschriften aufgeteilt worden.
Seiten 245 - 250
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/978-3-503-20507-3_11648
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