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Verwaltungsinnovation als Regelungsproblem des Bundespersonalvertretungsrechts am Beispiel der „Shared Services Center“

Die Personalvertretung dient der Einbringung persönlicher und sozialer Belange der Beschäftigten in innerdienstliche Entscheidungsprozesse. Daher sind die Personalräte auch zu beteiligen an Modernisierungsprozessen und Weiterentwicklungen der Verwaltungsorganisation. Im Bundesdienst werden diese Projekte wesentlich angetrieben durch inzwischen rund 20 jährliche Runden der pauschalen Planstelleneinsparung um jeweils 1 oder 1,5 Prozent.

Seiten 324 - 328

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.09.2011.324

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