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Personalausgliederungsinstrumente in der Bundeswehr

Seit langen Jahren wird in der Politik in etlichen Varianten der „schlanke Staat“ gefordert. Praktisch verfolgt wird dies mit etlichen Projekten durch Personalabbau, der wiederum begleitet wird von Klagen über Leistungsmängel des öffentlichen Dienstes, welche wiederum auf Personalmangel beruhen. Als hauptsächlicher personalpolitischer Steinbruch stellte sich dabei die Bundeswehr heraus, teilweise wohl in der Erwartung haushaltsmäßiger „Friedensdividenden“. In der Folge hat sich das Bundesministerium der Verteidigung als Arbeitgeber inzwischen für alle Statusgruppen (Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten) umfangreiche Instrumente des Personalabbaus verschafft. Ziel des Arbeitgebers Bund ist dabei jeweils, Personalabbau hinter den Kasernentoren in Größenordnungen, die bei fast jedem anderen Arbeitgeber zu erheblicher unerwünschter „Geräuschentwicklung“ in Form von öffentlichen Protesten führen würden, von einer „freundlich desinteressierten“ Gesellschaft (frei nach Alt-Bundespräsident Köhler) halbwegs unbemerkt über die Bühne zu bringen. Daher ist zunächst ein Blick auf die Größenordnungen hilfreich.

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PersV.09.2012.324

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