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Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesdisziplinargesetz (NdsAGBDG)

vom 14. Dezember 2001 (GVBl. 755), geändert durch Art. 5 G zur Neuordnung des nds Disziplinarrechts 2005 (D 084 Nr. 1), zuletzt durch Art. 3 G über die Neuordnung von Vorschriften über die Justiz 2014 (GVBl. 436, 462)

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0084_022

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