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Elektronische Kommunikation im Personalvertretungsrecht – 2. Teil: Elektronische Personalratswahl

Es ist zweifelhaft, ob die Zukunft der Demokratie im Netz liegt. Denn dies hieße, das Kommunikationsmedium mit dem Kommunikationsinhalt gleichzusetzen, wenn nicht gar zu verwechseln. Richtig ist aber auch, dass wir heute kaum absehen können, wie die Demokratien des 21. Jahrhunderts funktionieren werden. Deshalb experimentieren wir nicht nur mit Institutionen, sondern auch mit neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, um die Basis der demokratischen Partizipation zu verbreitern. Dementsprechend werden unter dem Begriff „E-Demokratie“ höchst unterschiedliche Vorstellungen und Konzepte versammelt: elektronische Wahlen und Abstimmungen, elektronische Partizipation in Planung sowie Gesetzgebung, elektronische Befragungen, Informationen und Diskussionen, elektronische Elemente direkter Demokratie. Äußerst ambitioniert wird die Verbindung von E-Democracy und E-Government als „virtual political system“ konzipiert.

Insbesondere von elektronischen Wahlen verspricht man sich nicht nur eine höhere Wahlbeteiligung, sondern auch einen Ausgleich zwischen den Generationen, weil vor allem junge Wähler durch neue Techniken motiviert werden, an Abstimmungen teilzunehmen. Zugleich soll nach hohen Einstiegsinvestitionen die Durchführung von Wahlen billiger und das Wahlverfahren sowie die Stimmauszählung einfacher werden. Dem steht freilich die Skepsis gegenüber, ob sich vor allem das Wahlgeheimnis und die Freiheit der Wahl im Fall einer elektronischen Stimmabgabe technisch überhaupt sichern lassen.

Seiten 244 - 252

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.07.2005.244

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