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Einleitung
Die Übernahme eines Staatsbürgers als Beamter begründet ein öffentlichrechtliches Dienst- und Treueverhältnis, in dem der Beamte einer besonderen Bindung an den Dienstherrn unterworfen ist. Diese liegt u. a. in der Festlegung eines besonderen Dienstordnungsrechts, dem Disziplinarrecht des Bundes oder der Länder. Dieses Recht hat zur Folge, dass gegen den Beamten dienstordnungsrechtliche Maßnahmen bei inner- und außerdienstlichem Fehlverhalten festgesetzt werden können.
Seiten 13 - 14
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/978-3-503-14440-2_5487
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