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Die Schlüsselrückgabe

Alle reden davon, wie viel Büroplatz und wie viel Einrichtung der Personalrat braucht: Was kann der Personalrat von der Dienststelle verlangen? Geht er zu weit? Dass alles auch einmal zu Ende ist, hört man seltener.

Da hatte ein Personalrat vom Chef eine ordentliche Ausstattung erhalten: Nicht nur einen Büroraum. Er hatte auch einen Kommentar zum Personalvertretungsgesetz und den laufenden Bezug der Zeitschrift Die Personalvertretung. Als dann der Personalrat noch ein wenig nachfragte, er muss doch noch auf weitere Literatur zurückgreifen können, hatte der Chef zugestanden, dass dem Personalrat auch der Schlüssel zur behördeninternen Verwaltungsbücherei ausgehändigt wird. Der Max hatte damals als Personalratsvorsitzender für den Personalrat den Schlüssel bekommen und die Schlüsselübergabe quittiert, weil es so üblich ist, dass einer bei Schlüsselübergabe auf der Karteikarte unterschreiben muss. Er hatte dann den Schlüssel in dem Büroraum des Personalrats in dem Schrank an der Tür in das vierte Fach gelegt, damit alle Personalratsmitglieder ran kommen.

Das ist nun schon acht Jahre her. Inzwischen wurde der Personalrat wieder neu gewählt. Der Max hat diesmal nicht mehr kandidiert. Er hat dann die Geschäfte übergeben. Dabei hat er auch gezeigt, wo der Schlüssel für die Verwaltungsbücherei liegt. Das wars dann, hat er gedacht. Da bekommt er zwei Jahre nach seinem Ausscheiden aus dem Personalrat einen Brief vom hausinternen Schlüsseldienst, er soll den Schlüssel zur Verwaltungsbücherei zurückgeben. Er geht zum neuen Personalrat und fragt, wo der Schlüssel ist. „Wissen wir nicht.“ ist die Antwort.

Wie löst man das? Da muss sich der Max doch wie jeder andere Beschäftigte der Dienststelle behandeln lassen, dem ein Schlüssel ausgehändigt wurde, den er nun zurückgeben muss. Oder gibt es dazu ein Sonderrecht des Personalrats?

Seiten 13 - 17

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.01.2006.013

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