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Die Anerkennung von Berufserfahrung im Rahmen der Stufenzuordnung nach TV-L und TVöD

Für die Beschäftigten der öffentlichen Hand galten über Jahrzehnte hinweg der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT/ BAT-O), der Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer (MTArb/MTArb-O) und der Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter und Arbeiterinnen der gemeindlichen Verwaltung und Betriebe (BMT-G/BMTG-O). Diese Aufspaltung der Tarifregelungen sollte im Rahmen der Tarifrunde 2005 beseitigt und ein für alle Beschäftigten gleichermaßen geltender Tarifvertrag abgeschlossen werden.

Allerdings ist es mit dem Ausstieg der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) aus den Tarifverhandlungen zu einem anderweitigen Zerfall der Bundeseinheitlichkeit des Tarifrechts der öffentlichen Hand gekommen. Während der Bund und die in den Unterorganisationen der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) organisierten Arbeitgeber am 19. 9. 2005 den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) abgeschlossen haben, wurde mit der TdL am 10. 12. 2006 der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vereinbart. Die im Rahmen der Tarifrunde 2005 gleichzeitig beabsichtigte Flexibilisierung des öffentlichen Dienstes und die dafür erforderlichen strukturellen Änderungen wurden jedoch in beiden Regelwerken weitgehend identisch vereinbart. Zu diesen wesentlichen Neuerungen zählen insbesondere die Überarbeitung der Arbeitszeit- und Entgeltregelungen sowie eine stärkere Leistungsorientierung.

Der folgende Beitrag befasst sich mit dem infolge der Änderung des Tarifsrechts des öffentlichen Dienstes neu aufgetretenen Problem der Stufenzuordnung bei Neueinstellungen. Hierbei wird zunächst ganz überblicksartig das neue Tarifsystem vorgestellt (II.) und auf die Bedeutung der Stufenzuordnung sowie die damit in Zusammenhang stehende Berücksichtigung von Berufserfahrung eingegangen (III.). Anschließend wird der für die Stufenzuordnung zentrale Begriff der „einschlägigen Berufserfahrung“ näher untersucht und einer umfassenden Auslegung unterzogen (IV.).

Seiten 324 - 333

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.09.2008.324

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