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Beteiligungsrechte des Personalrats bei Befristungen des Arbeitsverhältnisses
Grundsätzliche Überlegungen im Lichte der jüngsten BAG-Rechtsprechung

Mit Urteil vom 1.6.2022 entschied das BAG, dass aus § 65 Abs. 2 Nrn. 1, 4 NPersVG ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Entscheidung über die „Befristung“, die (zumindest) nahtlos an ein zuvor befristetes Arbeitsverhältnis anschließt, abzuleiten ist (PersV 2023, 98 ff.). Da die Entscheidung zugleich zu früheren BAG-Judikaten abgrenzt und einige erwähnenswerte rechtsmethodische Ausführungen zu § 65 Abs. 2 Nrn. 1, 4 NPersVG enthält, die eventuell auch in der zukünftigen Diskussion um das Bestehen bzw. Nichtbestehen personalvertretungsrechtlicher Mitbestimmungsbefugnisse in Fällen der Befristung relevant werden könnten, fasst die Untersuchung die Kernthesen des Judikats zusammen und würdigt es kritisch. Der Aufsatz nimmt die Entscheidung des Weiteren zum Anlass, den im BPersVG sowie den auf der übrigen Länderebene vorzufindenden Status quo der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte in Fällen der „Befristung“ genauer zu beleuchten.

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