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Auswirkungen des neuen Tarifvertrages auf die Arbeitsstrukturen der Personalräte

Nach langen Verhandlungen konnte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ein Jahrzehnte altes tarifpolitisches Grundanliegen aus ÖTV-Zeiten durchsetzen und die bisher getrennten Tarifwerke für Angestellte und Arbeiter (BAT und MTArb mit ihren jeweiligen „Ost“-Ablegern) ablösen sowie durch ein einheitliches Tarifrecht für den gesamten Tarifbereich ablösen, jedenfalls im Bereich des Bundes sowie der kommunalen Arbeitgeber, da die Länder den Abschluss des neuen, „TVÖD“ genannten Tarifvertragswerkes bisher (freilich aus speziellen Gründen wie dem Streit um Arbeitszeiterhöhungen) verweigern. Die neuen Tarifverträge wurden nach monatelangen Redaktionsverhandlungen letztlich am 13.9.2005 unterzeichnet und traten zum 1.10.2005 in Kraft. Derzeit befinden sich die Arbeitnehmer in Bund und Kommunen in einer Übergangsphase bis 2007, in der noch zahlreiche Einzelregelungen zu verhandeln, wie auch die alten Eingruppierungen auf das neue Tarifrecht überzuleiten sind.

Seiten 204 - 211

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.06.2006.204

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